Sonderbetriebsplan Immissionsschutz Tagebau Nochten
Zur Zeit befindet sich der Sonderbetriebsplan Immissionsschutz Tagebau Nochten im Beteiligungsverfahren. So liegt er auch der Stadt Weißwasser zur Stellungnahme vor.
Für unsere Fraktion beschäftigt sich Heinz Schreiber mit diesem Thema. Hier seine ersten Gedanken dazu:
Gedanken, Fragen, Hinweise zum Sonderbetriebsplan Tagebau Nochten 2014 bis 2018
beim ersten Lesen am 28.01. so eingefallen, Reihenfolge keine Wertung der Wichtigkeit
S. 23/24
- Schutzpflanzungen schnell wachsende, sauerstoffreiche Bäume , sollten auch sturmfester sein ‚- Wachstumszeit ? ab welche Baumhöhe wird eine Schutzfunktion erwartet ?
- Hauptwindrichtung West Windhäufigkeit Windstärke erfasst oder nicht bekannt -
bei Sturm werden die Staubwerte erhebliche überschritten welche Werte gibt es da?
- Warum in Nochten noch 3 Lärmmesspunkte ?
- Weißwasser völlig unzureichende Messpunkte im Tiergarten, Alten Dorf, Qualisch nicht einer, obwohl ab 2014, 2015 u. s w. schon wegen der Abbaurichtung interessant,
auch keine in Halbendorf ?
in der Übersicht 1 fehlen Staub- und Lärmmesspunkte, die dann in den Anlagen 2,3 und 4 enthalten sind!
Trebendorf ST/LÄ-MP 3, Schleife 8, Rohne/Mühlrose 5
- gibt es Höhenmesspunkte ? Warum keine ausgewiesen, obwohl eine Reihe von Höhenangaben in den Anlagen eingezeichnet sind?
z.B. Panzerstrasse, Findlingspark, oder in WSW,
- wer kontrolliert wann und wie die Senkungserscheinungen im Rekultivierungsgebiet, aber auch in den Randbereichen? Trigonometrische Festpunkte!? Weißwasser, Trebendorf Halbendorf, Schleife, Rohne ‚Neustadt u.a.
- Warum im Text keine Aussage zu den Bäumen die im Bereich vorübergehende Begrünung von Betriebsflächen angepflanzt werden sollen könnten eine so genannte Pufferfunktion übernehmen.
Keine Aussage zum Grundwasser gefunden?
Hier gibt es eine Reihe von Pegelmessstellen im Raum Weißwasser. Auch dazu keine Aussage in den Unterlagen. Vertraulich ? Wenn ja, warum? Übersehen oder spielt das Wasser gar keine Rolle? Kann ich mir nicht vorstellen! Wie schon in der Teilfortschreibung 2008 gemäß § 6 Abs. 5 SächsLPIG durch den regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien vergessen? siehe S. 4 Punkt 1.2 hier die Rechtsgrundlage von 1994 gefunden auch da spielt Trinkwasser keine Rolle hier liegt ein grobes Versagen des Gesetzgebers vor siehe
Aussage Sächsisches Oberbergamt ‑Hauptbetriebsplan 20142015 vom 20.12.2013.